Missbilligung der Arbeitsweise eines Bezirksstadtrates

Drs. 1739/VI

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezikrsstadtrat für Ökologische Stadtentwicklung wird eine Missbilligung ausgesprochen.

Begründung:

Die Missbilligung wird ausgesprochen wegen Vorgängen um Baumfällungen.

Klare Voraussetzung ist:

Die Missbilligung erfolgt nicht wegen notwendiger Verkehrssicherungsmaßnahmen (also Ablehnung jeglicher Baumfällung aus fundamentalistischer Sicht)!!

Es geht um das Wie, die Vorbereitung und Information und Behandlung der Bürgerinnen und BVV-Mitglieder.

Die Missbilligung wird ausgesprochen

– wegen wiederholter fehlender Information vor dem Handeln des Bezirksamtes und fehlender Transparenz im Prozess und nach den Baumfällungen u. a.

– Beispiele und Anlässe waren

wegen wiederholter fehlender Einbeziehung und Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen vor Ort und den BVV-Mitgliedern.

– Baumfällungen im Rügenwalder Weg (bis hin zur Missachtung von BVV-Beschlüssen)

– Baumfällungen in der Prignitzstraße

– Weiterhin ist die Umgangsweise entsprechend der Missbilligung zu kritisieren bezüglich

– Baumfällung in der Lappiner Straße

– der Märkischen Spitze

– Waldow-Teich

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