Zu Ersatzpflanzungen Straßenbäume

KA 287/VI

1. Für wie viele gefällte Bäume wurden die entsprechenden festgelegten Gelder für die Ersatzpflanzungen von den Bauherren o.a. gezahlt?

Keine.

Zur Erläuterung: Für gefällte oder beschädigte Straßenbäume zahlen die Schadensverursacher/-innen Schadenersatz nach dem bundesweit und gerichtlich anerkannten sog. Verfahren Koch. Eine rechtlicher Zusammenhang mit Ersatzbäumen (wie z.B. in der Baumschutzverordnung) besteht dabei nicht.

2. Wie viele Ersatzpflanzungen (Anzahl Bäume) sind bisher trotz erfolgter Zahlungen nicht erfolgt?

Keine.

Norbert Lüdtke

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