Das heutige Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt unsere Forderung nach einem eigenständigen Regelsatz für Kinder. Kinderregelleistungen dürfen nicht mehr von den Regelleistungen Erwachsener abgeleitet werden. Es gilt, eine kinderspezifische Bedarfserhebung vorzunehmen und einen eigenständigen Kinderregelsatz zu bilden. Die Bundesregierung darf bei den Hartz IV-Leistungen für Kinder jetzt kein Flickwerk mehr betreiben. Die im Konjunkturpaket II vorgesehene Anhebung des Sozialgeldes für 6-13jährige von 60 auf 70% der ALG II-Zahlung für Erwachsene ist genauso willkürlich festgesetzt wie die bisherigen Regelleistungen.
Auch der Bundesrat hat in einer einstimmigen Entschließung im Mai 2008 die Bundesregierung aufgefordert, die entwicklungsbedingten Bedarfe von Kindern im Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen. Damit verbunden ist die Forderung eine kinderspezifische Bedarfserhebung vorzunehmen und einen eigenständigen Kinderregelsatz zu bilden. Auch wenn die Richter keine grundsätzlichen Zweifel an der Höhe der Regelleistungen von 211 Euro für alle Kinder bis 14 Jahre hegen, heißt dies nicht, dass kein Handlungsbedarf besteht. Der abgeleitete Regelsatz berücksichtigt die entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern sowie entsprechende Mehrausgaben nicht und ist daher wesentlich zu niedrig. So sind beispielsweise für Kinder bis 14 Jahre nicht einmal drei Euro pro Tag für Nahrungsmittel und Getränke im Regelsatz enthalten, obwohl nach Auffassung von Experten eine gesunde, die Entwicklung fördernde Ernährung mindestens 4 Euro am Tag kostet.
Bündnis 90/Die Grünen haben bereits im April 2008 einen Antrag „Existenzsicherung und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche durch bedarfsgerechte Kinderregelsätze gewährleisten“ (16/8761) verabschiedet, in dem eine bedarfsdeckende Anpassung der Kinderregelsätze gefordert wird.
Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion
Verwandte Artikel
Zum Gedenken an Femizide im Bezirk
Gemeinsam mit den Fraktionen der SPD und der Linken hat unsere bündnisgrüne Fraktion im Bezirksparlament einen Antrag zum Gedenken an Femizide in Marzahn-Hellersdorf eingebracht und erfolgreich beschlossen. Hierfür sollen nach Femiziden an Bürgerämtern oder Rathäusern eine Figur oder eine lilafarbene Stele aufgestellt werden und somit Orte des Gedenkens für die Opfer geschaffen werden.
Nach Femiziden geht der Großteil der Bevölkerung schnell wieder zum Alltag über. Mit den Stelen oder Figuren soll das Gedenken und der Kampf gegen die Gewalt an Frauen im Alltag sichtbar werden. Erst im Januar diesen Jahres wurde in Marzahn wieder eine Frau Opfer eines Femizids, als ihr Ex-Partner sie laut Informationen des rbb mit Dutzenden Messerstichen ermordet haben soll.
weiterlesen »
Weiterlesen »
Wir stehen an der Seite der Ukraine
Im März 2022 haben unsere bündnisgrüne Fraktion zusammen mit anderen Fraktionen im Bezirksparlament in einer Resolution den Völkerrechtsbruch von Wladimir Putin aufs Schärfste verurteilt. Wir haben uns damals klar dafür ausgesprochen, dass Demokratie, Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht verhandelbar sind. Unsere damalige Resolution wollen wir nun – drei Jahre später – nochmal erneuern. Wir stehen fest an der Seite der Ukraine und sie muss in der Lage sein, sich zu verteidigen.
weiterlesen »
Weiterlesen »
Hundewiese für den Marzahner Norden
Im Marzahner Norden gibt es kaum Flächen, auf denen sich Hunde ohne Leine frei bewegen können und genügend Auslauf erhalten. Viele Anwohnende wünschen sich schon länger mehr ausgewiesene Flächen für ihre Vierbeiner. Damit sich das endlich ändert, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bezirksparlament einen Antrag gestellt, um eine eingezäunte Hundewiese an der Wuhletalstraße zu errichten.
weiterlesen »
Weiterlesen »