Nutzungsvertrag für bezirkseigene Räume

Drs. 1277/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, den Nutzungsvertrag bzgl. der Vermietung von bezirkseigenen Räumen mit folgendem Passus zu erweitern:

“Weder die/der Mieter/innen noch die Besucherinnen und Besucher dürfen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut verbreiten. Verfassungs- oder gesetzwidrige Symbole dürfen nicht gezeigt oder verbreitet werden. Ein Vertragsbruch entsprechend des Passus führt zur sofortigen Beendigung der Veranstaltung.”

Begründung:

Rechtsextreme, rassistische, antisemitische oder antidemokratische Äußerungen dürfen nicht mit Zustimmung oder Duldung des Bezirkes und in bezirkseigenen äumen vorkommen. Die Erweiterung des Mietvertrages bezirklicher Räume unterstützt dies.

Die Änderung des Mietvertrages bezirkseigener Räume beruht auf einer Initiative des “mbr – Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Berlin”.

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