Kein Platz für Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung in öffentlichen Sportanlagen

Drs. 963/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der gegenwärtig laufenden Novellierung, Überarbeitung der Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) darauf hinzuwirken, dass Formulierungen in die SPAN eingearbeitet werden, dass Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung in öffentlichen Sportanlagen nicht geduldet und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verhindert werden.
In diesem Sinne soll die in den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften enthaltene Haus- und Nutzungsordnung für die öffentlichen Sportanlagen Berlins dahingehend ergänzt werden, dass Nutzerinnen und Besucherinnen der Anlagen, Räume und Einrichtungen die Äußerung und Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten wird. Darunter fällt u. a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung. Es sollen Sanktionsmöglichkeiten bei Zuwiderhandlungen enthalten sein.
Der BVV ist bis zur Sitzung der BVV im September 2008 zu berichten.

Begründung:

Meldungen über rechtsextreme, antisemitische, rassistische und diskriminierende Gewalt in Sportstadien nehmen zu. Das betrifft nicht nur die großen Arenen, in denen sich Zehntausende versammeln, sondern vor allem auch die kleineren Sportstätten. Die Zivilgesellschaft ist gefordert, ein solches Verhalten weder bei den Sporttreibenden noch bei den Zuschauerinnen zu dulden. Gerade der Sport ist geeignet, Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlichen Alters und Geschlechts friedlich zusammenzuführen sowie Toleranz und Fairness zu befördern. Diese wichtigen Kompetenzen dürfen nicht beschädigt werden. Das Land Berlin und die Bezirke sind Träger der öffentlichen Sportstätten, die den Sporttreibenden unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Es ist eine gemeinsame Aufgabe aller demokratischen und friedliebenden Bürgerinnen, mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln zu verhindern, dass Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung einen Platz auf unseren Sportanlagen erhalten.

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