Versetzung in Personalüberhang 2007 bei der Musikschule

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport am 3.7.2007 erwähnten geplanten Versetzungen in den Personalüberhang im Bereich Musikschule so lange nicht umzusetzen, bis nicht die Entscheidungen über die Verfahrensweise mit Stellenerhalt oder Stellenreduzierung im Rahmen der Haushaltsplanung 2008/09 durch BVV und BA abgeschlossen und entschieden sind. Dabei ist der Marzahn-Hellersdorfer Anteil an den 25 Millionen Euro berlinweit (Verzicht auf Einsparungen der Bezirke) speziell zugunsten von Musikschulen, Bibliotheken, Bürgerämtern mit in Betracht zu ziehen.

Begründung:

Das Bezirksamt greift mit den o.g. Versetzungen in den Personalüberhang 2007 Entscheidungen der BVV, die z.B. entsprechend Stellungnahme und Antrag des Ausschusses am 3.7.2007 für 2008/09 abgelehnt werden, vor und schafft damit ungünstige Voraussetzungen und vollendete Tatsachen. Die Entscheidungen bezüglich des Haushalts sollten daher abgewartet werden.

Eine konzeptionelle Diskussion hat ebenfalls als Grundlage für solche Entscheidungen nicht stattgefunden, bzw. liegt nicht vor (s.DS 425/VI).

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