Drs. 088/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. vor der Erteilung von Baugenehmigungen für Sendemasten auf und in der Umgebung von öffentlichen Gebäuden die BVV zu informieren und die Empfehlungen der BVV dazu in den Entscheidungen zu berücksichtigen,
2. über die Aufstellungsgenehmigungen auf privaten Gebäuden fortlaufend zu informieren,
3. bestehende Beschlüsse der BVV aus früheren Wahlperioden auf ihre aktuelle rechtliche Durchführbarkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls neu aufzunehmen.
Begründung:
Die gesundheitlichen Konsequenzen aus der Aufstellung der Sendemasten sind außerordentlich umstritten.
Andere Länder, auch andere Bundesländer in Deutschland, haben mit wesentlich geringeren Grenzwerten und mit stärkeren Kontrollmöglichkeiten darauf reagiert.
Es gibt in unserem Bezirk große Verunsicherung über Anzahl und Stärke der Strahlung und die Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigungen.
Insofern müssen alle Möglichkeiten des bezirklichen Handelns geprüft und ausgeschöpft werden.
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