Kommunales Wahlrecht für alle Einwohnerinnen und Einwohner im Bezirk?

“Alle deine Nachbarn dürfen abstimmen, nur du nicht.” Denn nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner dürfen mitwählen und –abstimmen : Wer aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union kommt, bleibt vom Wahlrecht dauerhaft ausgeschlossen. Gleiches gilt für Bürgerentscheide und Bürgerbegehren. Dies zumindest auf kommunaler Ebene zu ändern, forderte der Berliner Senat nicht nur in seinem Integrationskonzept, sondern zusammen mit Rheinland-Pfalz jüngst auch im Bundesrat.

Schließlich muss zur Umsetzung erst einmal das Grundgesetz geändert werden. “Diese Initiative”, schreibt der Senat weiter im Integrationskonzept, “soll durch eine öffentliche Kampagne” zu ihrer “Notwendigkeit” “begleitet werden”. Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der BVV Marzahn-Hellersdorf fordert nun die grüne Bezirksverordnete Beate Buchwald das Bezirksamt auf, beim Senat auf die Aufnahme der versprochenen Kampagne zu drängen und sich einstweilen der gleichlautenden Aktion “Hier, wo ich lebe, will ich wählen!” aus Nordrhein-Westfalen, einem breiten Bündnis von Ausländerbeiräten, Gewerkschaftsbund und den Wohlfartsverbänden anzuschließen.

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