Immoblilienmanagement

Drs. 551/VI

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür beim Senat einzusetzen, dass umgehend die Möglichkeiten geschaffen werden, dass Bezirke eine dem BIM vergleichbare betriebswirtschaftliche Durchführung ihres Immobilienmanagements vornehmen können. Dazu gehören:

1. Durch die Umstellung der budgetunwirksamen auf budgetwirksame Kosten muss es zu einer entsprechenden bezirksspezifischen Erhöhung der Zuweisungssumme bei gleichzeitiger entsprechender Anhebung des Gesamtbezirksplafonds kommen.

2. Erhöhungen bei den Umlage- und Gemeinkosten für alle Produkte, die sich rechnerisch aus der Ausgliederung des Immobilienbereichs aus der Verwaltungsstruktur ergeben, sind neutral zu stellen.

3. Die mit einer möglichen Ausgliederung der Aufgabe einhergehende Ausgliederung von Personal wird voll auf die Personaleinsparungsquote angerechnet.

4. Bezirken die durch die spezifischen Struktur ihres Gebäudebestandes bei der Umstellung finanzielle Nachteile haben, sind diese für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren auszugleichen.

5. Für spezifische Gebäude, deren Nutzbarkeit durch ihre bauliche Struktur oder Auflagen eingeschränkt ist, die aber auch nicht aufgegeben werden können (wie z.B. einige Schulgebäude), sind gesonderte Zuweisungsmodelle zu entwickeln, die den nicht steuerbaren Mehraufwand bei den entsprechenden Produkten berücksichtigen.

Begründung:

Um die Einführung eines bezirklichen Immobilienmanagements endlich realisieren zu können, müssen entsprechende Voraussetzungen überbezirklich (siehe Einzelpunkte) gegeben sein.

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