Blaue Routen durch die bezirklichen Grünanlagen

KA 111/VI

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Sieht das Bezirksamt Handlungsbedarf, die jetzige Regelung – generelles Radfahrverbot, auf ausgewiesenen Wegen jedoch erlaubt – zu ändern , wenn ja, in welcher Hinsicht?
  2. Wurden in den vergangenen fünf Jahren im Bezirk Wege in Grünanlagen für den Radverkehr freigegeben, wenn ja, welche?
  3. Hält das Bezirksamt eine Gesetzesänderung in der folgenden Fassung für nötig?
    “Die zuständigen Behörden sollen durch Anbringen von gut sichtbaren Verbotsschildern das Radfahren auf Wegen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen untersagen, soweit insbesondere auf Grund einer nicht ausreichenden Wegebreite, oder der Beschaffenheit und Lage, oder aus sonstigen Gründen, die sich aus der besonderen Örtlichkeit, Gestaltung oder Nutzung der Anlage ergeben, das Radfahren zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Anlage oder Teilen davon oder zu einer erheblichen Gefährdung anderer Anlagenbesucher führt.”
  4. Welche finanziellen und organisatorischen Folgen sieht das Bezirksamt für den Bezirk bei der Umsetzung des o.g. Gesetzesvorschlags?
  5. Welche Vorschläge hat das Bezirksamt zu einer Ausweitung des Radverkehrs im Bezirk und zur Verbesserung der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Radfahrerinnen/Radfahrern und Fußgängerinnen/Fußgängern?

Frage 1:

Sieht das Bezirksamt Handlungsbedarf, die jetzige Regelung – generelles Radfahrverbot, auf ausgewiesenen Wegen jedoch erlaubt – zu ändern, wenn ja, in welcher Hinsicht?

Antwort:

Nein. Die jetzige Regelung entspricht den Anforderungen.

Frage 2:

Wurden in den vergangen fünf Jahren im Bezirk Wege in Grünanlagen für den Radverkehr freigegeben, wenn ja, welche?

Antwort:

Ja. Der Wuhletalwanderweg (Beschilderung erfolgt zurzeit, das Ordnungsamt kontrolliert zurzeit auf Hinweis des Natur- und Umweltamtes nicht), der R 7, der das Wuhletal kreuzt und der Weg an der Kohlbeeke.

Frage 3:

Hält das Bezirksamt eine Gesetzesänderung in der folgenden Fassung für nötig?

“Die zuständigen Behörden sollen durch Anbringen von gut sichtbaren Verbotsschildern das Radfahren auf Wegen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen untersagen, soweit insbesondere auf Grund einer nicht ausreichenden Wegebreite, oder der Beschaffenheit und Lage, oder aus sonstigen Gründen, die sich aus der besonderen Örtlichkeit, Gestaltung oder Nutzung der Anlage ergeben, das Radfahren zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Anlage oder Teilen davon oder zu einer erheblichen Gefährdung anderer Anlagenbesucher führt.”

Antwort:

Die Umkehrung der jetzigen Situation (Generelle Radfahrerlaubnis in Grünanlagen) hätte einen erheblichen Schilderwald in Grünanlagen zur Folge, da nur ein sehr geringer Teil der Wege geeignet ist, hier Radverkehre zu eröffnen, ohne ein erhebliches Haftungsrisiko bei Unfällen zu erzeugen. Schmale Wege, enge Kurven, durch Bepflanzung unübersichtliche Bereiche (Ruhezonen) etc. sind für den Radverkehr ungeeignet. Denkmäler (Schlosspark Biesdorf, Gutspark Mahlsdorf) und Schmuckanlagen oder Spielbereiche wären erheblich gefährdet und müssten daher dezidiert Weg für Weg mit Verbotsschildern ausgestattet werden.

Für den Fall allerdings, dass eine Umkehrung der Verhältnisse (generelle Freigabe des Radverkehrs) beschlossen werden sollte, ist eine Formulierung in dieser Art dringend geboten. Weiterhin sollte auf jeden Fall eine Formulierung eingefügt werden, wonach in Grünanlagen alle anderen Verkehrsteilnehmer grundsätzlich Vorrang haben, Radfahrer diesen anderen immer Vortritt gewähren müssen und das Radfahren auf eigene Gefahr erfolgt, da Grünanlagen grundsätzlich nicht für das Radfahren geeignet sind.

Frage 4:

Welche finanziellen und organisatorischen Folgen sieht das Bezirksamt für den Bezirk bei der Umsetzung des o. g. Gesetzesvorschlags?

Antwort:

  • Erhebliche Kostensteigerungen wegen des zu schaffenden Schilderwaldes (Aufstellung, regelmäßiger Ersatz, Vandalismusschäden),
  • unabsehbare Haftungsrisiken, insbesondere an allen unübersichtlichen Stellen, aber auch an allen “normalen” Wegen, da diese fast nie so breit sind (Mindestbreite 4,50m), dass man das Radfahren ohne Risiken für die übrigen Parknutzer freigegeben kann
  • einen hohen Investitionsaufwand, um die Wege für den Radverkehr geeignet herzustellen mit erheblichen Eingriffen in die Vegetation (Verbreiterung, Übersichtlichkeit),
  • eine über die nächsten 10 Jahre hin unhaltbare Situation, da aufgrund der Überschuldung der Bezirke und der mangelhaften Finanzierung der Grünflächenverwaltungen Berlins kein Geld vorhanden sein wird, die Infrastruktur dem erforderlichen Maß entsprechend nachzurüsten.

Frage 5:

Welche Vorschläge hat das Bezirksamt zu einer Ausweitung des Radverkehrs im Bezirk und zur Verbesserung der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Radfahrerinnen/Radfahrern und Fußgängerinnen/Fußgängern?

Antwort:

Für eine Ausweitung des Radverkehrs im Bezirk auf die öffentlichen Grünanlagen besteht kein Bedarf. Für den Straßenverkehr ist das Tiefbauamt zuständig. Es kann aber gesagt werden, dass die Situation für Radfahrer im Bezirk aufgrund der relativ geringen Verkehrsbelastung auf dem überwiegenden Teil der Straßen insgesamt eher gut ist.

Eine Einwirkung bezüglich einer besseren Rücksichtnahme der Radfahrer auf Fußgänger ist so lange nicht zu erwarten, wie der ADFC eine aggressive Strategie für die Radfahrer in dem Sinne vertritt, dass diesen generell alle Wege eröffnet werden. Zu viele Radfahrer sehen sich durch Fußgänger in ihrem Tempo behindert, sie erwarten daher, dass auf Klingeln hin auszuweichen ist.

Insbesondere für Eltern mit Kindern oder Kinder allein wäre eine generelle Radfahrerlaubnis das Ende einer friedlichen und ungefährdeten Grünanlagennutzung. Spielerisches Verhalten, das nicht den Anforderungen des Radverkehrs angepasst ist, ist dann zukünftig nur noch in wenigen, kleinen Flächen, die als Kinderspielflächen ausgewiesen werden, möglich. An allen anderen Orten hätten Kinder sich so zu verhalten, als bewegten sie sich im Straßenverkehr. Eine furchtbare Vorstellung!

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