Antwort auf Bürgerzuschriften – Öffentliche Bürgerbeteiligung bei B-Plänen

Drs. 157/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die während der Auslegung der B-Pläne zur Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Zuschriften der Bürgerinnen zeitnah, d.h. innerhalb von acht Wochen, zu beantworten.

Begründung:

Die gesetzliche Regelung verlangt die Beantwortung erst am Ende des jeweiligen Verfahrens, u.U. ist das mehrere Jahre nach der Auslegung. Das ruft Befremden und Unverständnis bei den Bürgerinnen hervor, die auf Antwort warten und weder eine Eingangsbestätigung noch einen Zwischenbescheid erhalten. Die späten Reaktionen auf Zuschriften aus der Anfangszeit des Verfahrens sind oft durch die Praxis längst überholt und wirken veraltet und lächerlich, besonders wenn im Plangebiet bereits gebaut wurde, z.B. bei vorgezogener Planreife oder nach § 34.

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