Anschlusswertsenkungen bei partiellen Sanierungen von Heizanlagen

Drs. 690/VI

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen (Energiewirtschaftsstelle des Senats), umgehend dafür einzusetzen, dass bei den Verhandlungen mit Vattenfall zum neuen Stadtvertrag Anschlusswertsenkungen bei partiellen Sanierungen der (bezirklichen) Heizanlagen auf Basis der Parameter vor TAB 2003 (Technische Ausführungsbestimmung) möglich sind und bleiben.

Begründung:

Wenn der Stadtvertrag mit den vorgesehenen Bedingungen (ausschließlich TAB 2005) abgeschlossen wird – d.h. ohne die prekäre Finanzsituation und damit die fehlende Möglichkeit großer energiesparender Investitionen im Bezirk, in den Bezirken, zu berücksichtigen –, dann werden in Zukunft kleinere Maßnahmen zur Energieeinsparungt und damit auch Kosteneinsparungen nicht möglich sein.

Die Bezirke sind jedoch zu beidem dringend verpflichtet.

Begründung der Dringlichkeit:

Die Verhandlungen mit Vattenfall zum Stadtvertrag laufen und sollen demnächst abgeschlossen sein und der neue Stadtvertrag wird in Kraft treten. Wenn an günstigen Bedingungen für den Bezirk noch etwas zu “retten” ist, dann besteht ganz dringender Handlungsbedarf.

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